Bund
Für Umrüstungen gibt es die Kommunalrichtlinie, die bundesweit einheitliche Fördersätze hat, wenn mindestens 50% CO2 eingespart werden. Hier kann der Verein in einem Antragsverfahren 25% der Kosten erstattet bekommen.
Fördermittelgeber ist das Bundesumweltministerium (BMWK), sachbearbeitende Stelle ist die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG).
Landessportverband
Für Umrüstungen und Neubauten gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Fördersätze zwischen 20% und 60%. Förderprinzip ist hier die Verbesserung der Lichtqualität (DIN EN 12193).
Fördermittelgeber sind idR. die sachbearbeitenden Stellen des jeweiligen Landessportverbands.
Stadt/Gemeinde
Zusätzliche Förderungen gibt es aus
- Landkreisen (Jugendförderung),
- Kommunen (Sportförderung)