Bund
Für Umrüstungen gibt es die Kommunalrichtlinie, die bundesweit einheitliche Fördersätze hat, wenn mindestens 50% CO2 eingespart werden. Hier kann der Verein in einem Antragsverfahren 25% der Kosten erstattet bekommen.
Fördermittelgeber ist das Bundesumweltministerium (BMU), sachbearbeitende Stelle ist die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG)
Landessportbund
Für Umrüstungen und Neubauten gibt es den BLSV, der regional unterschiedliche Fördersätze zwischen 20% und 55% hat. Förderprinzip ist hier die Verbesserung der Lichtqualität (DIN EN 12193).
Fördermittelgeber ist das Bayerische Innenministerium, sachbearbeitende Stelle ist der Bayerische Landessportverband (BLSV)
Stadt/Gemeinde
Zusätzliche Förderungen gibt es aus
- Landkreisen (Jugendförderung),
- Kommunen (Sportförderung)