Förderung LED-Flutlicht

 

Eine Umrüstung auf LED-Flutlicht ist ohne Fördermittel meistens nicht finanzierbar. Bund, Länder und Kommunen haben umfangreiche Fördertöpfe aufgelegt, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren und den Sportstättenbau zu unterstützen.

Jeder Verein kann davon profitieren – wir zeigen Ihnen, wie.

Fördermöglichkeiten im überlick

Es gibt unterschiedliche Fördermöglichkeiten,
die sich für Vereine immer kombinieren lassen:

Bund

Für Umrüstungen gibt es die Kommunalrichtlinie, die bundesweit einheitliche Fördersätze hat, wenn mindestens 50% CO2 eingespart werden. Hier kann der Verein in einem Antragsverfahren 25% der Kosten erstattet bekommen.

Fördermittelgeber ist das Bundesumweltministerium (BMWK), sachbearbeitende Stelle ist die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG).
 

Landessportverband

Für Umrüstungen und Neubauten gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Fördersätze zwischen 20% und 60%. Förderprinzip ist hier die Verbesserung der Lichtqualität (DIN EN 12193).

Fördermittelgeber sind idR. die sachbearbeitenden Stellen des jeweiligen Landessportverbands.
 

Stadt/Gemeinde

Zusätzliche Förderungen gibt es aus

  • Landkreisen (Jugendförderung),
  • Kommunen (Sportförderung)

Entscheidend für die Fördermittelgeber sind die Besitz- und Eigentumsverhältnisse. Diese Punkte fragen wir in unserem Beratungsgespräch ab, sodass der Kunde die passende Fördermittelkombination wählt. Teilweise schließen sich Förderregularien gegenseitig aus oder erschweren zumindest das Erfüllen der Vorgaben der anderen Förderung.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Förderunterlagen.

Sie haben Fragen rund um die Förderung?
Melden Sie sich, wir beraten Sie gerne.

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